Steuer auf Einweg-Verpackungen

Aufforderung zur Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen

Seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll erheblich. Auch in Dresden. Deshalb haben wir heute, am 14. Juni 2023, zusammen mit verschiedenen anderen Umweltinitiativen einen offenen Brief an den Oberbürgermeister Hilbert geschickt, in dem wir ihn auffordern, eine Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen zu erheben. Die durch den Verpackungsmüll einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Mülleimer in unserer Stadt sind ein Problem. Doch mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2023 steht nun fest: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser wirksamen Maßnahme können Mehrwegverpackungen gezielt gefördert und Ressourcen gespart werden. Dass dies kommunal erfolgreich geschehen kann, zeigt die Stadt Tübingen. In dieser gilt bereits seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer.

Die bisher geltenden bundesweite Maßnahmen, wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverordnung oder die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht, haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt.

Deshalb fordern wir jetzt ein kommunales Handeln!

Den vollständigen Brief findet ihr hier. Initial unterschrieben wurde er von:

  • Parents for Future Dresden
  • Pinke Hände
  • Wir Lieben Elbe
  • Initiative anders wachsen
  • Arbeitskreis für nachhaltige Digitalisierung Dresden
  • BUNDjugend Dresden
  • TU-Umweltinitiative (tuuwi)
  • Greenpeace Dresden
  • Psychologists for Future Dresden
  • Gemeinwohlökonomie Dresden